Eine solche Eilbedürftigkeit könnte sich aus dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben. Der Regierungsentwurf wurde am 14. Oktober 2022 erstmalig im Bundestag beraten und das Gesetz tritt voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022 in Kraft.
Inhalt des Jahressteuergesetzes 2022
Der Erwerb von Todes wegen sowie Schenkungen unter Lebenden unterliegen der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer. Grundlage einer Besteuerung ist in beiden Fällen die jeweilige Bereicherung des Erwerbers, deren Höhe sich nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes richtet. Nach dem gegenwärtigen Gesetzesentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 soll unter anderem das Bewertungsgesetz geändert werden, was im Ergebnis zu einer höheren Erbschaft- und Schenkungsteuer führen könnte.
Angleich an die Immobilienwertermittlungsverordnung
Mit der im Jahr 2021 erlassenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) existieren bereits Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass bundesweit die gleichen Grundsätze bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten Anwendung finden.
Durch die geplante Änderung des Bewertungsgesetzes soll nun insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes an die ImmoWertV angeglichen werden. Dadurch soll vor allem sichergestellt werden, dass die auf der Grundlage der ImmoWertV ermittelten Daten bei der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer angewendet werden können.
Voraussichtliche Auswirkungen
Sollte das Bewertungsgesetz - wie im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehen - geändert werden, gehen Experten davon aus, dass es ab dem 1. Januar 2023 zu einer spürbaren Erhöhung der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen kommt.
Da die bisherigen Steuerfreibeträge voraussichtlich unangetastet bleiben, könnte die Änderung des Bewertungsgesetzes dazu führen, dass Beschenkte oder Erben ab dem 1. Januar 2023 (mehr) Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen müssen.
Ob der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 tatsächlich so verabschiedet wird, bleibt letztlich abzuwarten.
Besteht unmittelbarer Handlungsbedarf?
Sollten Sie sowieso geplant haben Immobilienvermögen zu Lebzeiten zu übertragen, sollten Sie frühzeitig mit der Planung beginnen und diese mit Ihrem/r Steuerberater/in und Notar/in besprechen.
Sofern die geplante Änderung des Bewertungsgesetzes tatsächlich so umgesetzt wird, wie im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 vorgesehen, kann es abhängig von der konkreten Situation vorteilhaft sein, eine Übertragung zu Lebzeiten noch im Jahr 2022 vorzunehmen, um noch von den niedrigeren steuerlichen Werten im Jahr 2022 zu profitieren. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Tag der Beurkundung.
Frankfurt am Main, den 21. Oktober 2022