Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Andreas Funke, geboren 1962, liegen im Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht und im allgemeinen Zivilrecht. Herr Funke vertritt im Arbeitsrecht überwiegend die Arbeitnehmerseite sowie Betriebsräte. Im Arzthaftungsrecht vertritt Herr Funke ausschließlich Patientinnen und Patienten. Das allgemeine Zivilrecht (soweit von Herrn Funke bearbeitet) umfasst unter anderem
seit 2024
Rechtsanwalt bei Böttcher Bruch Schütze, Frankfurt am Main
2015 - 2024
Rechtsanwalt bei Dr. Bonn & Kollegen, Frankfurt am Main
2007 - 2014
Rechtsanwalt in zivilrechtlich ausgerichteten Kanzleien im
Rhein-Main-Gebiet
1999 - 2007
Rechtsanwalt bei Danckelmann und Kerst, Frankfurt am Main
1997 – 1999
Rechtsanwalt bei Dr. Dienst-Rohloff Dr. Rohloff Grün-Weil,
Weilmünster/Taunus
1995 – 1997
Rechtsanwalt bei Dr. Goldmann + Haag, Pforzheim
1995
Zulassung als Rechtsanwalt in Pforzheim
1988 - 1991
Rechtsreferendariat am Landgericht Gießen
1981 - 1986
Studium der Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität, Gießen
Deutsch, Englisch