Christian Münch, der in Bürogemeinschaft mit unserer Kanzlei tätig ist, steht Ihnen für eine persönliche, vertrauensvolle und professionelle Betreuung Ihrer notariellen Angelegenheiten zur Verfügung.
Viele Rechtsvorgänge im geschäftlichen oder privaten Bereich müssen kraft Gesetzes notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Insbesondere im Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht ist die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars gesetzlich vorgeschrieben.
Die Aufgabe einer Notarin oder eines Notars besteht unter anderem darin, den wahren Willen der Beteiligten zu erforschen. Im Anschluss daran entwickelt die Notarin oder der Notar für Ihr Anliegen eine maßgeschneiderte, sachgerechte und klare Lösung zur Umsetzung Ihres Willens. Die Notarin oder der Notar kann von den Beteiligten frei gewählt werden. Sie können somit einen Notar mit einer Beurkundung oder Beglaubigung beauftragen, dessen Amtssitz sich nicht am Wohnort des Auftraggebers befindet. Es steht Ihnen somit frei den Notar Ihres Vertrauens zu wählen.
Die Höhe der Notargebühren sind dabei für alle Notarinnen und Notare in der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben und identisch. Die Berechnung erfolgt nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Nähere Informationen finden Sie hierzu unter www.notar.de.
Die Notarinnen und Notare in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten frei und unabhängig, sind unparteiisch und üben ihr öffentliches Amt in eigener Verantwortung aus. Sie unterliegen der Dienstaufsicht des zuständigen Landgerichtspräsidenten. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe werden in Hessen mit seinem sog. „Anwaltsnotariat“, befähigte und erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem sorgfältigen und anspruchsvollen Qualifizierungsverfahren ausgewählt und von dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Frankfurt zum Notar bestellt. Auf diese Weise sind in Hessen etwa 5 % aller zugelassenen Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte auch Notarinnen/Notare und sichern so die notarielle Versorgung der Bevölkerung.
Neben den allgemeinen Tätigkeitsschwerpunkten im Immobilien-, Gesellschafts- und Erbrecht, liegt der individuelle Schwerpunkt von Herrn Münch insbesondere auf Gestaltungsfragen mit Bezug zum Steuerrecht.liegen die individuellen Schwerpunkte im Familienrecht und Gesellschaftsrecht.
Unterstützt wird unser Notar durch ein qualifiziertes und erfahrenes Team von Notarfachangestellten, um eine zügige Abwicklung Ihres Anliegens zu gewährleisten.
Kompetent, freundlich, mandanten- und serviceorientiert – das ist in unserem Notariat und in der gesamten Kanzlei das Selbstverständnis unseres Teams.
Als Notar ist Christian Münch stets daran interessiert, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung zu bieten. Unser Das Ziel ist es, Sie kompetent, zukunftssicher, schnell und zuverlässig zu betreuen. Die Qualität der Arbeit und Ihre Zufriedenheit stehen dabei immer an erster Stelle!
Christian Münch
Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar
Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: muench@bbsffm.de
Tel.: + 49 69 915085-0
Fax: + 49 69 915085-10
Dr. Stephan Bruch
Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Familienrecht
E-Mail: bruch@bbsffm.de
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Michael Böttcher
Rechtsanwalt und Notar a.D.
E-Mail: boettcher@bbsffm.de
Tel.: + 49 69 915085-0
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