Egal ob es um den Erwerb von bebauten oder unbebauten Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum oder Erbbaurechten geht, unsere Rechtsanwälte und unser Notar stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Auch bei einer Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder der Eintragung, Änderung oder Löschung von Rechten im Grundbuch (etwa Grunddienstbarkeiten oder Grundpfandrechten), steht Ihnen unser Notare beginnend mit einer fundierten Beratung bis zur professionellen Abwicklung als Partner bei Ihrem Vorhaben zur Seite.
Die Betreuung von Unternehmen und Unternehmern im Bereich Gesellschaftsrecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Angefangen bei der Gründung Ihres Unternehmens über die Änderung von Gesellschaftsverträgen bis hin zur Protokollierung von Hauptversammlungen stehen wir Ihnen als verlässlicher und serviceorientierter Ansprechpartner zur Seite. Auch bei Projekten wie dem Abschluss von Unternehmensverträgen, gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen und Unternehmenskäufen oder -verkäufen können Sie auf die Erfahrung unserer Rechtsanwälte und unseres Notars bei der Gestaltung der erforderlichen Dokumentation zählen. Wir kümmern uns ebenfalls um die richtige und schnelle Eintragung in das Register.
Das Eingehen der Ehe ist eine höchstpersönliche Entscheidung. Die an den Abschluss der Ehe geknüpften gesetzlichen Folgen passen jedoch mitunter nicht auf die konkrete Lebenssituation einer oder beide Ehepartner. Mit einem notariellen Ehevertrag können die für Sie und Ihre Lebenssituation maßgeschneiderten Regelungen getroffen werden. Dabei kann ein Ehevertrag vor oder während der Ehe abgeschlossen werden oder im Fall der Scheidung als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ausgestaltet werden. Dies gilt übrigens ebenso für den Fall der Eingehung einer Lebenspartnerschaft. Aufgrund der Verpflichtung zur Neutralität berät Sie unser Notar umfassend und professionell bei diesen so persönlichen Angelegenheiten.
Durch unseren Notar und die beiden Notare a.D. bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Expertise bei erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Egal ob Sie primär einen Streit unter erbenden Familienangehörigen vermeiden möchten oder eine komplexe Unternehmensnachfolge planen und einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zur Umsetzung dieses Vorhabens benötigen sind wir für Sie da. So kann auch beispielsweise eine Überlassung zu Lebzeiten in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sein.
Ergänzend zur erbrechtlichen Gestaltung empfiehlt sich häufig - ungeachtet der jeweiligen familienrechtlichen Situation - eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung zu errichten.
Wir nehmen uns die Zeit für Ihr Anliegen und finden eine rechtssichere Gestaltung, die Ihren Wünschen gerecht wird.
Bei sämtlichen vorgenannten Angelegenheiten im Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht ergeben sich regelmäßig steuerliche Fragen, deren Klärung vor der Umsetzung der Angelegenheiten von entscheidender Bedeutung ist. Unsere Rechtsanwälte sind für diese steuerlichen Fragen sensibilisiert und mit Herrn Christian Münch, der in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Böttcher Bruch Schütze tätig ist, steht Ihnen ein kompetenter Steuerberater zur Verfügung. So können wir Ihnen rechtlich und steuerlich aufeinander abgestimmte Lösungen aus einer Hand anbieten. Auf Wunsch arbeiten wir dabei auch mit Ihrem Steuerberater zusammen, der für Sie laufend tätig ist.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ebenfalls gerne zu Fragen des Gewerbe- und Wohnraum-Mietrechts, dem Individual-Arbeitsrecht sowie dem gewerblichen Spielrecht.